Gebetsmühlenartig behaupteten Pensionskassen, Versicherungen, Banken, Politiker und Medien in den letzten Jahren, die zweite Säule der Altersvorsorge stehe auf höchst unsicherem Boden. Die Versicherten würden immer älter, die Anlagerenditen sänken. Darum reiche das bis zur Pensionierung angesparte Kapital nicht mehr aus, um die Renten bis ans Lebensende zu finanzieren.
Unter dem Druck der Finanzlobby beschloss das Parlament, das Pensionskassengesetz zu ändern. Es setzte Rentenkürzungen und höhere Beiträge fest – was zu grösseren Lohnabzügen führen würde.
Das letzte Wort haben aber die Stimmberechtigten, da Gewerkschaften und SP das Referendum ergriffen und auch mit Unterstützung des K-Tipp in nur zwei Monaten über 130'000 Unterschriften sammelten.
Ein Ja zur Gesetzesänderung hätte gravierende Folgen für die Versicherten: Das Hauptziel ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von heute 6,8 auf 6 Prozent. Das hätte knapp 12 Prozent tiefere Renten zur Folge.
200 Franken weniger Rente pro Monat
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das Altersguthaben der Versicherten in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Beispiel: Wer bis zur Pensionierung im Obligatorium in der zweiten Säule 300'000 Franken gespart hat, hat heute Anspruch auf eine Monatsrente von 1700 Franken. Nach einem Ja am 22. September wären es noch 1500 Franken.
Von der Senkung wären alle Versicherten betroffen, nicht nur diejenigen, deren Alterskapital im Rahmen des Obligatoriums liegt. Die zweite Säule ist aktuell nur bis zu einem Jahreslohn von 88'200 Franken obligatorisch und nur ab einem Mindestlohn von 22'050 Franken. Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für dieses obligatorische Kapital.
Viele Angestellte zahlen aber mehr in die zweite Säule ein, als vorgeschrieben ist, etwa weil sie mehr verdienen. Dann sparen sie auch überobligatorisches Alterskapital an. Für dieses Geld gibt es keine Vorschriften. Die Kassen dürfen für diesen Teil des Gesparten den Umwandlungssatz unter das gesetzliche Minimum senken. Viele Kassen haben das bereits getan: Der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt zurzeit nur noch 5,31 Prozent.
Weniger Rente für Gutverdiener
Die Kassen müssen den Versicherten aber eine Rente garantieren, die mindestens so hoch ist wie die Rente, die für den obligatorischen Teil des angesparten Alterskapitals vorgeschrieben ist. Darum hätte die Senkung des Mindest-umwandlungssatzes auf 6 Prozent auch negative Folgen für Versicherte mit überobligatorischem Kapital.
Beispiel: Ein Versicherter hat mit 65 im Obligatorium 300'000 Franken und im Überobligatorium 50'000 Franken angespart. Sein Alterskapital beträgt also total 350'000 Franken. Die Pensionskasse will seine Rente nun mit dem tiefen Satz von 5,3 Prozent umrechnen.
Das darf die Kasse aber heute nicht. Denn das ergäbe nur 1545 Franken monatlich. Der obligatorische Teil des Alterskapitals von 300'000 Franken muss gemäss geltendem Gesetz mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent umgerechnet werden. Das ergibt eine Mindestrente von 1700 Franken. Auf diese hat der Versicherte einen garantierten Anspruch, darunter darf die Pensionskasse nicht gehen.
Das Beispiel zeigt auch: Das überobligatorisch gesparte Alterskapital von 50'000 Franken bringt keinen Franken zusätzliche Rente.
Sinkt der Mindestumwandlungssatz wie mit der Gesetzesänderung geplant auf 6 Prozent, dürfte die Pensionskasse künftig eine Monatsrente von nur 1545 Franken bezahlen. Denn gesetzlich geschützt wäre nur noch eine Rente auf der Basis von 6 Prozent der 300'000 Franken im Obligatorium. Das sind 1500 Franken pro Monat. Dieser Betrag läge tiefer als die 1545 Franken, welche die Pensionskasse dem Versicherten inklusive Überobligatorium gestützt auf den Umwandlungssatz von 5,3 Prozent zahlen will.
Ja zur Revision macht Kassen noch reicher
Die vom Parlament geplante Rentenkürzung hätte im Total happige Konsequenzen: Ende 2023 betrug das Altersguthaben aller Erwerbstätigen 646 Milliarden Franken. 260 Milliarden davon betreffen das Obligatorium. Für dieses Altersguthaben müssen die Kassen nach heutigem Recht eine Rente auf der Basis von 6,8 Prozent pro Jahr zahlen, bei einem Ja am 22. September nur noch 6 Prozent. Das sind knapp 12 Prozent weniger. Die Rentenansprüche sänken um gut 30 Milliarden Franken. So viel könnten die Kassen weniger auszahlen, wenn alle Pensionierten die Rente wählen.
Kein Rentenzuschlag für viele Versicherte
Das neue Gesetz sieht vor, dass Rentenkürzungen für einige Versicherte teilweise gemildert würden. Eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen würde einen Zuschlag von bis zu 200 Franken pro Monat erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind aber so streng, dass rund die Hälfte der Übergangsgeneration keinen
Zuschlag erhielte. Wer etwa bei der Pensionierung ein Altersguthaben von mehr als 441'000 Franken hat oder mehr als die Hälfte seines Guthabens als Kapital bezieht, ginge leer aus. Dasselbe gilt für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch nicht 50-jährig (Frauen) oder 51-jährig (Männer) wären.
Die Kosten des vorübergehenden Rentenzuschlags schätzt das Bundesamt für Sozialversicherungen auf rund 800 Millionen Franken pro Jahr. Sie würden auch über zusätzliche Lohnabzüge finanziert.
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Es ist keine Versicherung sondern eine Kasse!
Tod, IV-Rente, Partnerrente ist eine Versicherung! Das Kapital ist "sparen" für sich selber das ich später als Rente mit aktuellem Umwandlungssatz erhalte und kein Risiko tragen muss oder ich beziehe MEIN Kapital und muss selber besorgt sein wie lange es reicht!
ABSTIMMUNG AM 22. SEPTEMBER 2024
Das Bundesamt für Sozialversicherung produziert Rechenfehler in MILLIARDENHÖHE. Damit verliert es - und mit ihm der Bundesrat und das Parlament - das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung. Ich vertraue unserer Bundesverwaltung nicht mehr. Die Vorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge ist, wie ein Journalist schreibt, ein Albtraum. Sie ist an Kompliziertheit und Unverständlichkeit nicht mehr zu überbieten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben deshalb nur zwei Möglichkeiten: Sie schmeissen den Stimmzettel in den Papierkorb oder sie folgen den Parolen der ihnen nahe stehenden Parteien. ICH SCHREIBE BEI DER REFORM DER BERUFLICHEN VORSORGE AUS TIEFER ÜBERZEUGUNG EIN NEIN AUF DEN STIMMZETTEL.
Was wen abgelehnt? - BVG geht nicht Konkurs
Nach einer Ablehnung bleibt das Pensionskassensystem gut finanziert. Wie K-Tipp in der nachgerechnet hat, sind fast 160 Mia Franken Reserven vorhanden. Dazu im Detail Artikel im K-Tipp 13/24 (https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldetail/pensionskassen-horten-fast-160-milliarden-franken-reserven)
Fehlende Aufklärung des Beitrages
Dieser Beitrag stützt sich nur auf 2 Änderungen von 5 der BVG Reform ab. Weitere Änderungen wäre die Herabsetzung der Eintrittsschwelle, Abflachung der Altersgutschrift und einen Rentenzuschlag der Übergangsrenten, was für uns positive Effekte mitbringen würde. Lesen Sie besser die Übersicht von der Raiffeisenbank. Eine gute, neutrale Übersicht: https://www.raiffeisen.ch/rch/de/wissen/vorsorgen/vorsorge-publikationen.html
Monatsrenten es drohen markante Einbussen
Bis Dato hab ich den Ktipp als seriös wahrgenommen aber die Abbildung der Rente heute und Rente nach Gesetzesänderung ist in der Darstellung äusserts mangelhaft oder bewusst so dargestellt worden um den Wähler zu verunsichern. Das gesamte Rentensystem müsste überarbeitet werden, das wissen die Politiker eigentlich schon lange aber wenn man halt profitieren kann wird alles auf die lange Bank geschoben.
Was, wenn abgelehnt?
Man redet sehr viel über die negative Konsequenzen der Anpassung auf die Höhe der Renten. Aber gar nicht über den Zweck der Anpassung und ob es damit erfüllt wird. Retten wir dadurch unsere BVG Renten? Ich meine, wenn wir es ablehnen, behalten wir die höhere heutige Renten aber die BVG geht bald Konkurs? Ist ja dann kein Gewinn, würde ich meinen... also DAS tun Sie bitte auch erklären, denn ich sehe es nicht wirklich.
Umwandlungssatz
Es wird überall von einem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8% geschrieben. Das Lokpersonal der SBB erhält zum jetzigen Zeitpunkt, (Alter 65 Jahre) einen Umwandlungssatz von 4,4% .Bei einer Frühpensionierung 62 Jahre: 4,1%. Ein Armutszeugnis für die SBB