Ja. Sie zahlen zwar bereits in die Pensionskasse ein, sind aber mit 23 Jahren nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Das heisst: Sollten Sie beispielsweise jetzt invalid werden, erhielten Sie von der Kasse eine Invalidenrente. Das Alterssparen beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung der 24. Altersjahres. Das ist auch der Grund, warum die Pensionskassenprämie für 24-Jährige sprunghaft steigt.

Eine Freizügigkeitsleistung, die man beziehen kann, wenn man sich selbständig macht, wird aber aus dem angesparten Alterskapital erbracht. Und weil Sie noch keines haben, bekommen Sie von der Pensionskasse noch nichts für Ihren Schritt in die Selbständigkeit.Anders wäre dies nur, wenn die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers in ih-rem Reglement festgelegt hätte, dass das Alterssparen bereits früher als vom Gesetz vorgesehen beginnt. Kassen dürfen solche Regelungen zwar treffen – das machen aber nur wenige.

Hätten Sie aufgrund einer solchen reglementarischen Bestimmung bereits mit 23 Jahren Alterskapital angespart, könnten Sie die-ses nun für Ihren Start in die Selbständigkeit beziehen.