Wer selber kündigt, erhält Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung (ALV). Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose von der ALV keine Taggelder. Eine solche «selbstverschuldete ­Arbeitslosigkeit» liegt aber auch dann vor, wenn sich jemand am Arbeitsplatz so unmöglich aufführt, dass er aus diesem Grund vom Chef die fristlose Kündigung kassiert.

Deswegen erhält ein Maschinenmechaniker 45 Einstelltage. Er war wiederholt zu spät gekommen, der Arbeitgeber bemängelte auch ­Unzuverlässigkeit und Alkoholprobleme und verwarnte den Mechaniker mehrmals. Dadurch habe der Angestellte die Kündigung «zumindest ­eventualvorsätzlich in Kauf genommen».

Bundesgericht, Urteil 8C_606/2010 vom 20. 8. 2010