Die sogenannte Rechtsmittelbelehrung ist etwas vom Wichtigsten im Umgang mit Ämtern und Gerichten. Wenn zum ­Beispiel eine AHV-Ausgleichskasse einen Rentenbescheid erlässt, wenn ein Gericht ein Urteil fällt – stets muss der Empfänger erfahren, innert welcher Frist er sich gegen den ­Bescheid oder das Urteil schriftlich wehren kann.

Roger Riva aus Rapperswil SG hätte für seine Einsprache 30 Tage Zeit gehabt. Er erhielt im Juni 2013 eine &la...