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28.05.2012
Haben Beschuldigte kein Geld und ist der Fall rechtlich anspruchsvoll, erhalten Betroffene einen amtlichen Verteidiger, der vom Staat bezahlt wird. Das Zürcher Obergericht verweigerte dies einer Frau. Sie ist wegen Urkundenfälschung und Betrugs angeklagt, weil sie angeblich mit gefälschten Unterlagen einen Kredit erschlichen hat.
Das Bundesgericht gibt der Frau aber recht und hebt den Beschluss des Zürcher Obergerichts auf. Unter anderem auch deshalb, weil die Frau angab, sie sei selber Opfer von Betrügern geworden, die sich als Kreditvermittler ausgaben. Einem solchen Strafverfahren sei die Beschuldigte allein nicht gewachsen.
Bundesgericht, Urteil 1B_195/2012 vom 7. 5. 2012
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