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K-Tipp 18/2019
29.10.2019
Ja. Anders als Angestellte im Monatslohn haben Angestellte im Stundenlohn keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Ausnahme: Der 1. August ist auf jeden Fall bezahlt. Falls nichts anderes in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem allenfalls anwendbaren Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag steht, haben Sie also an den meisten Feiertagen keinen Lohn zugut.
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