Angebot mit Pferdefuss
Aus der Grundversicherung zahlen Krankenkassen für alternative Heilmethoden nur sehr wenig. Wer an Naturmedizin glaubt, braucht eine Zusatzversicherung.
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K-Tipp 18/2004
03.11.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Die 10-jährige Valerie Schoch (Name geändert) ist im Turnen schlecht und im täglichen Verhalten ungeschickt. Ihre Eltern wollten sie deshalb mit heilpädagogischem Reiten fördern.
Der Umgang mit Pferden half Valerie. Doch ihren Eltern brachte die Rechnung Ärger, als sie diese der Krankenkasse zur Vergütung einschickten.
Denn die Concordia hatte zuerst ein missverständliches Schreiben verfasst, das die Eltern mit gutem Grund als Kostengutsprache verstehen konn...
Die 10-jährige Valerie Schoch (Name geändert) ist im Turnen schlecht und im täglichen Verhalten ungeschickt. Ihre Eltern wollten sie deshalb mit heilpädagogischem Reiten fördern.
Der Umgang mit Pferden half Valerie. Doch ihren Eltern brachte die Rechnung Ärger, als sie diese der Krankenkasse zur Vergütung einschickten.
Denn die Concordia hatte zuerst ein missverständliches Schreiben verfasst, das die Eltern mit gutem Grund als Kostengutsprache verstehen konnten. Dann lehnte sie die Zahlung trotzdem ab - und vergütete die Therapie erst, nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte.
Solche Probleme sind typisch. Es geht um die Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden - und da müssen für eine Kostenübernahme zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Therapieform oder Heilmethode muss von der Kasse anerkannt sein. Die Listen mit den bezahlten Methoden unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.
- Dann muss auch noch der Therapeut oder die Therapeutin, der/die diese Methode anwendet, von der Krankenkasse anerkannt sein. Auch da können die Kassen entscheiden, wie sie wollen.
Die strikte Unterscheidung zwischen Methode und Therapeut macht selbst Krankenkassen-Mitarbeitern Mühe, wie der Fall Schoch zeigt. In der Antwort auf das Gesuch um Kostenübernahme schrieb die Concordia: «Falls Ihre Therapeutin die Anerkennung erhält, können Sie die Rechnung einreichen.» Richtig wäre gewesen - sinngemäss: «Heilpädagogisches Reiten ist bei der Concordia gar nicht auf der Liste der anerkannten Methoden, wir zahlen deshalb nichts.»
Wegen dieses Fehlers hat sich die Concordia bereit erklärt, die Therapie für das Kind doch noch zu zahlen - denn die Therapeutin war durchaus anerkannt.
Doch auch die Reit-Therapeutin verhielt sich nicht ganz korrekt. Sie wurde von der Kundin gefragt, ob die Concordia das heilpädagogische Reiten bezahle - und gab nur eine unbestimmte Antwort. Dabei hätte sie klar wissen können, dass dies bei der Concordia nicht der Fall ist. Vom K-Tipp darauf angesprochen reduzierte die Therapeutin die Rechnung von 950 auf 600 Franken.
Der juristische Hintergrund: Therapeuten müssen Klienten auch über finanzielle Aspekte der Behandlung aufklären. Geben sie eine falsche Auskunft, können Patienten die Zahlung verweigern. Sind Heilpraktiker unsicher, ob die Kasse zahlt, müssen sie ihre Klienten an die Krankenkasse verweisen.
Von Kasse zu Kasse verschieden ...
Das sind die wichtigsten Punkte für den Umgang mit der Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden bzw. Erfahrungsmedizin:
- Die Methode muss auf der Liste der Krankenkasse aufgeführt sein. Je nach Kasse umfasst die Liste rund 40 bis 140 Methoden. Bei der Concordia sind es derzeit 83 - von Aderlass und Baunscheidtieren über Maltherapie und Moxibustion bis hin zu Shiatsu und Sophrologie.
Die Krankenkassen passen die Liste mit den anerkannten Methoden regelmässig an - in der Regel auf Anfang Jahr. Concordia und Atupri zum Beispiel haben auf Anfang dieses Jahres 31 bzw. 30 Methoden aus der Liste genommen, die Wincare hat auf Anfang 2003 33 Therapien gestrichen. Falls eine Therapie gestrichen wird, müssen die Krankenkassen laufende Therapien dieser Fachrichtung bis zur Beendigung weiterzahlen.
Um in Erfahrung zu bringen, ob die von Ihnen gewünschte Therapie anerkannt ist, können Sie die Kasse anrufen und sich die Liste schicken lassen, vorbeigehen oder im Internet auf der Homepage der Kasse nachschauen.
- Der Therapeut/die Therapeutin muss von der Krankenkasse anerkannt sein. Rund 45 Krankenkassen haben die Auswahl der geeigneten Therapeuten an das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) delegiert; die EMR-Liste umfasst 13000 Namen. Zusätzlich anerkennen einige von diesen Kassen auch Therapeuten, die Vollmitglied bei der Schweizer Naturärzte-Vereinigung (NVS) sind (etwa 3000).
Von den grossen Kassen legen Assura, EGK, Intras, Sanitas und Visana die Zulassung in eigener Regie fest - nach den unterschiedlichsten Kriterien.
Vollständige Listen mit den anerkannten Therapeuten sind nirgends erhältlich. Sie müssen sich also bei der Krankenkasse erkundigen.
Denken Sie daran, dass jede Kasse ihre Liste mit den anerkannten Therapeuten jederzeit ändern kann. Es kann auch durchaus sein, dass ein Therapeut nicht auf der Liste ist, obwohl er EMR-zertifiziert ist.
Verlangen Sie alle Zusagen schriftlich
Sollte ein Therapeut während einer laufenden Therapie gestrichen werden, muss die Krankenkasse den Behandlungszyklus trotzdem bis zum Ende zahlen.
- Schriftliche Kostengutsprache verlangen. Wenden Sie sich vor einer Alternativ-Therapie immer schriftlich an die Kasse und verlangen Sie eine Kostengutsprache bzw. Bestätigung. Nennen Sie sowohl die gewünschte Therapie als auch den Therapeuten. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Auskünfte der Kassen-Angestellten.
Fragen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob Sie eine ärztliche Verordnung brauchen. Bei einigen Kassen ist das unter Umständen der Fall, bei anderen nicht.
- Welche Zusätze sind empfehlenswert? Die Tabelle auf Seite 23 zeigt die Angebote von 17 grossen Kassen für naturheilkundliche Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten. Die Leistungsbeurteilung betrifft nur die Regelung der Kostenübernahme und sagt nichts zum Preis-Leistungs-Verhältnis.
Freiwillige Zusatzversicherung für Alternativmedizin: Das zahlen die Krankenkassen
1 Durchschnittsprämien ganze Schweiz für 31- bis 35-Jährige. Die Prämien variieren je nach Alter, Kanton und Geschlecht.
2 Ambulante Behandlung durch (Natur-)Arzt und anerkannte Therapeuten und Therapeutinnen nach kasseneigener Liste. Für die meisten Therapien wird nur eine begrenzte Anzahl Sitzungen übernommen.
3 Inkl. Spitalwahl «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz»
4 Eine in der Grundversicherung bereits erbrachte Franchise der Swica wird angerechnet.
5 Für Behandlungen bei (Natur-) Ärzten; geringere Kostenübernahme bei Therapeuten.
6 Bei mehr als 12 Sitzungen Kostengutsprache nötig; Kostenübernahme für die erste Behandlung max. Fr. 130.-