Thomas Gerber aus Zofingen AG freut sich über sein Schnäppchen im Ausverkauf: Jeans zum halben Preis von Fr. 49.50, entdeckt in der Berner Filiale des Modehauses Companys. Die Enttäuschung folgt zuhause beim Blick auf die Quittung. Von Gerbers Konto wurde der ursprüngliche Preis, 99 Franken, abgezogen. Zurück im Laden weist der geprellte Käufer auf den Irrtum hin, stösst beim Filialchef aber auf taube Ohren. Die Reduktion sei falsch, 99 Franken laute der richtige Preis. Immerhin: Eine Woche später wird Gerber dann doch noch ein Bon im Wert von 50 Franken angeboten.
«Der Kunde muss nur den auf dem Preisschild angegebenen Betrag bezahlen», sagt Hans Ruedi Schmid von der K-Tipp-Rechtsberatung. Und: «Thomas Gerber hätte die zu viel bezahlten Fr. 49.50 auch in Form von Bargeld zurückfordern können.»
(sr)
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