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06.05.2020
Der Ex-Finanzchef eines Lifestyle-Magazins verfügte über eine Firmenkreditkarte. Er verwendete sie für Geschäftsausgaben, aber auch für private Konsumationen. Der Arbeitgeber forderte von ihm deshalb knapp 29 000 Franken. Das Obergericht Zürich hiess die Klage teilweise gut. Angestellte müssten im Streitfall Geschäftsauslagen ausweisen und belegen können. Das hatte der Ex-Angestellte bei fünf Positionen der Kreditkartenrechnung unterlassen. Er muss daher knapp 1200 Franken zurückzahlen – neben den von ihm anerkannten Privatbezügen.
Obergericht Zürich, Entscheid LA180021 vom 5.8.2019
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