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25.02.2010
Ja. Sie haben einen Vertrag mit dem Reisebüro und einen Vertrag mit der Versicherung. Das Reisebüro und die Versicherung hingegen haben miteinander keinen Vertrag. Es ist also korrekt, wenn Sie vom Reisebüro eine Rechnung erhalten. Die entsprechende Zahlungsfrist müssen Sie im Prinzip einhalten und das Geld damit vorschiessen. Schicken Sie aber die Rechnung sofort an Ihre Reiseversicherung weiter. So erhalten Sie das Geld vielleicht noch vor der Fälligkeit der Rechnung. Und wenn nicht, können Sie das Reisebüro um einen Zahlungsaufschub bitten.
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