Nein. Freistellung ist der Verzicht des Betriebs auf die weitere Erbringung ­Ihrer Arbeitsleistung. Anspruch auf einen solchen Verzicht haben Angestellte nie – egal ob sie selber kündigen oder ihnen gekündigt wird. Falls Sie also kündigen und dann von sich aus gleich die Arbeit niederlegen, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Dann stehen Sie sofort ohne Lohn da. Mehr noch: In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber vom An­gestellten sogar eine Pauschalentschädigung ver­langen. Sie beträgt bis zu einem Viertel des Monatslohns. Kann der Arbeit­geber zusätzlichen Schaden nachweisen, ist der fehlbare Arbeitnehmer auch dafür haftbar. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Betrieb für den «ausgefallenen» An­gestellten schnell einen Ersatz einstellen muss, der teurer ist.