Inhalt
Nein. Als Mieter haben Sie Anspruch auf einen funktionstüchtigen Geschirrspüler. Sie können aber kein fabrikneues Gerät verlangen. Funktioniert die Occasion einwandfrei, müssen Sie sich damit zufriedengeben.
Nein. Als Mieter haben Sie Anspruch auf einen funktionstüchtigen Geschirrspüler. Sie können aber kein fabrikneues Gerät verlangen. Funktioniert die Occasion einwandfrei, müssen Sie sich damit zufriedengeben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden