Mobilfunkbetreiber können die Leistung der Antennen mit Fernsteuerung regulieren. Um eine Kontrolle der Sendeleistung zu gewährleisten, verlangt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Selbstkontrolle: Eine Software beim Betreiber soll die Sendeleistung laufend messen und mit den bewilligten Werten vergleichen. Überschreitungen müssen behoben werden.

Vor Gericht argumentierten Antennengegner, dieses Kontrollsystem sei ungenügend, weil es Überschreitungen der Grenzwerte nicht verhindern könne. Das Bundesgericht räumt dies zwar ein - akzeptiert die Software-Lösung aber trotzdem: Das Kontrollsystem sorge dafür, dass Überschreitungen «sofort erkannt und regelmässig schon am anderen Tage behoben werden können».

(em)

Bundesgericht, Urteil 1A.57/2006 vom 6. 9. 2006