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Der Nachlass eines Toten war überschuldet; die Erben schlugen die Erbschaft aus. Während des Konkursverfahrens verlangte ein Erbe trotzdem die Herausgabe einer Statue des heiligen Antonius sowie einer Ikone, auf der die heilige Maria dargestellt ist.
Das ist möglich, denn «religiöse Erbauungsbücher und Kultusgegenstände» sind unpfändbar. Erben können deshalb die Herausgabe von Sachen, die zur Ausübung gottesdienstlicher Handlungen verwendet werden oder Gegenstand religi...
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