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In einem Werbespot erzählt ein fiktiver Lord Somersby, wie er seinerzeit das gleichnamige alkoholische «Apfelgetränk» erfand. Alles habe damit begonnen, dass er einen besonderen Apfelbaum entdeckt habe. «Das wird ein ganz vorzüglicher Apfel Cider», frohlockt Somersby im Spot. Doch: Der von Getränkehersteller Feldschlösschen vertriebene «Apfeldrink» enthält laut Zutatenliste nur gerade 7 Prozent Apfelsaft, jedoch 27 Prozent Fruchtwein aus Kiwi.
Die Lauterkeitskommission hat deshalb eine Beschwerde gegen die Aussage im Spot und die Produktebezeichnung «Apple Original» gutgeheissen: Es werde der Eindruck vermittelt, der beworbene Drink bestehe ausschliesslich aus Äpfeln. Feldschlösschen schreibt dem K-Tipp, das Produkt erfülle «vollumfänglich die in der Schweiz geltenden Anforderungen». Und: «Wir werden die Bedenken der Lauterkeitskommission für weitere Werbekampagnen aufnehmen.»
«Apple Original» ist kein Einzelfall, wie ein Blick in Ladenregale zeigt. So hats in «Arizona Watermelon» nur 1,4 Prozent Wassermelone, aber viel Birnensaft. Coop verkauft das US-Getränk und schreibt dem K-Tipp: «Es hält die Lebensmittelverordnung ein.» Käufer würden nicht getäuscht, weil der Begriff «Watermelon» nur den Geschmack beschreibe.
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