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Ein Elektriker aus dem Baselbiet wurde zu Unrecht fristlos entlassen. Das Zivilgericht in Arlesheim BL verpflichtete den Betrieb, dem Mann 27'323 Franken zu zahlen. Darin inbegriffen war der Lohn für zwölf nicht bezogene Ferientage.
Dagegen wehrte sich der Betrieb. Doch das Kantonsgericht bestätigte: Ein zu Unrecht fristlos Entlassener hat Anspruch auf die Entschädigung der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldeten Ferien.
Kantonsgericht Baselland, Urteil 400 24 74 vom 21.5.2024
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