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23.07.2020
Nein. Es ist richtig, dass Sie bei Krankheit weiterhin Anspruch auf das volle Arbeitslosentaggeld haben. Doch gemäss Gesetz ist dieser Anspruch beschränkt und dauert «längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit». Damit sind Kalendertage gemeint.
Weil aber Arbeitslosentaggelder nur für Arbeitstage (von Montag bis Freitag) ausgerichtet werden, erhalten Sie nicht 30 Taggelder.
Das heisst: Sie müssen die Arbeitstage zählen, die innerhalb von 30 Kalendertagen seit Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit liegen. So kommen Sie auf die Anzahl Taggelder, die Sie während der aktuellen Krankheit maximal erhalten.
Beispiel: Sie sind seit dem 10. März krankgeschrieben. Die 30 Kalendertage laufen am 8. April ab. Die Periode zwischen 10. März und 8. April umfasst insgesamt 22 Arbeitstage. Sie bekommen also maximal 22 volle Taggelder.
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