Als Wochenaufenthalter können Sie wählen: Entweder Sie melden sich bei der zuständigen Amtsstelle an Ihrem Wohnort oder am Ort Ihres Wochenaufenthaltes. Der gewählte Ort ist dann auch für die Beratungs- und Kontrollgespräche zuständig. Am besten entscheiden Sie sich für den Ort, an dem Sie eine Stelle suchen. Ist dies Zürich, müssen Sie nachweisen, dass Sie Wochenaufenthalter sind.

Das Anmeldeprozedere unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Meist muss man sich zuerst bei der Wohngemeinde (Beispiel Arbeitsamt der Stadt Luzern), dann beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und bei der Arbeitslosenkasse melden. An einigen Orten (etwa in den Städten Basel und Bern sowie im Kanton Zürich) wendet man sich direkt ans zuständige RAV. Zum Schluss müssen Sie bei einer Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen. Bei der Gemeinde beziehungsweise beim RAV, sofern die Anmeldung direkt erfolgt, erhalten Sie eine Liste der Arbeitslosenkassen. Daraus können Sie die Kasse frei wählen.

Informationen rund um die Arbeitslosigkeit finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch
> Broschüren
> Kreisschreiben > Kreisschreiben über die Arbeitslosenentschädigung.