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Das Solothurner Amt für Wirtschaft und Arbeit strich einer Arbeitslosen 19 Taggelder. Sie hatte sich nicht, wie vom Vermittlungszentrum verlangt, für eine fünfwöchige Stelle als kaufmännische Aushilfe beworben. Die Frau hatte dem Temporärbüro mitgeteilt, sie bevorzuge eine Festanstellung und sei überqualifiziert. Ihr Dossier wurde daher nicht an die potenzielle Arbeitgeberin weitergeleitet. Gegen die Streichung wehrte sich die Frau am Versicherungsgericht Solothurn ohne Erfolg: Laut Gericht hätte sie sich für die Weiterleitung ihrer Bewerbung einsetzen müssen.
Versicherungsger. SO, Urteil VSBES.2022.254 vom 20.7.2023
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Leibeigentum beim RAV
Als Arbeitssuchender ist man in der Schweiz gleichzeitig Leibeigener des RAV. Selbst schwer verletzte Menschen werden bestraft, wenn sie keine Suche abgeben können. Mich wundert da ehrlich gesagt nichts mehr auch wenn dieser Fall jetzt eher nachvollziehbar ist.