Das Solothurner Amt für Wirtschaft und Arbeit strich einer Arbeitslosen 19 Taggelder. Sie hatte sich nicht, wie vom Vermittlungszentrum verlangt, für eine fünfwöchige Stelle als kaufmännische Aushilfe beworben. Die Frau hatte dem Temporärbüro mitgeteilt, sie bevorzuge eine Festanstellung und sei überqualifiziert. Ihr Dossier wurde daher nicht an die potenzielle Arbeitgeberin weitergeleitet. Gegen die Streichung wehrte sich die Frau am Versicherungsgericht Solothurn ohne Erfolg: Laut Gericht hätte sie sich für die Weiterleitung ihrer Bewerbung einsetzen müssen.

Versicherungsger. SO, Urteil VSBES.2022.254 vom 20.7.2023