Nein. Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs oder zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit – je nachdem, welcher der beiden Durchschnittslöhne höher ist. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
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