Nein. Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs oder zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit – je nachdem, welcher der beiden Durchschnittslöhne höher ist. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.