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Nein. Ist Ihr Einkommen aus dem Zwischenverdienst höher als die Arbeitslosenentschädigung, haben Sie keinen Anspruch auf Taggelder.
Aber ein Zwischenverdienst ist kein Nachteil: Sie haben so nächsten Monat nicht nur ein leicht höheres Einkommen, vielmehr ist so auch die Höchstzahl Ihrer Taggelder weniger schnell erreicht. Ausserdem sind Sie im Arbeitsmarkt integriert, können Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen. Damit steigern Sie Ihre Chancen bei der Stellensuche.
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