Nein. Ihre Ferientage werden von der Arbeitslosenversicherung nicht bezahlt. Der Grund: Sie dürfen noch keine sogenannten Stempelferien beziehen. Der Anspruch auf Stempelferien – genauer: auf fünf aufeinanderfolgende kontrollfreie Tage – entsteht erst, nachdem Stellenlose 60 Tage lang als arbeitslos gemeldet waren. In solchen «Kontrollferien» sind Arbeitslose von der Jobsuche befreit.