Ja. Die Arbeitskleidung gehört dem Arbeitgeber. Er hat sie Ihnen für die Dauer der Anstellung nur leihweise zur Verfügung gestellt – wie das übrige Arbeitsmaterial. War nichts anderes vereinbart, so sind Arbeitskleider keine Geschenke.

Das bedeutet, dass man die Kleider spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgeben muss. Da Sie die Sachen nicht mehr haben, kann Ihnen der ehemalige Arbeitgeber den Wert der entsorgten Kleider in Rechnung stellen.