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Nein – ausser Ihr Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ihr Arbeitsverhältnis dauert offiziell bis zum 30. April. Die Tätigkeit für einen andern Betrieb ist bis dahin nur mit ausdrücklicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers zulässig. Zudem: Ferien sind grundsätzlich in natura zu beziehen. Den Zeitpunkt bestimmt Ihr heutiger Chef. Falls es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein sollte, die ganzen vier Wochen Ferien im Monat April zu beziehen, dürfen Sie die Ferien nicht eigenmächtig gegen den Willen Ihres Arbeitgebers beziehen. Der Betrieb darf Ihren Ferienbezug aber nicht unbegründet verweigern.
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