Inhalt
Ja, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Grundsätzlich ist eine Rückzahlungsvereinbarung gültig, wenn sie den Betrag und die Frist festlegt, innert der eine Kündigung die Rückzahlungspflicht auslöst. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist zudem, dass der Arbeitgeber die Kündigung nicht provoziert hat. In Ihrem Vertrag sind sowohl die Frist als auch der konkrete Betrag genannt. Sie sind deshalb zur Rückzahlung verpflichtet.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber kündigt?
in meiner Situation habe ich mich 2 Jahre über meine 2-jährige Weiterbildung ans Unternehmen gebunden. Jetzt wurde mir gekündigt wegen Kostenoptimierungsmassnahmen. Ist folgender Absatz überhaupt rechtlich durchsetzbar? Mein Input ist ja die Verpflichtung für 2 Jahre. Dafür bleibe ich dem Unternehmen treu. Im Ausbildungsdossier steht drin: Sollte sich das Arbeitsverhältnis aber vor XXX beendet werden, verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die durch die Arbeitgeberin bis zum Zeitpunkt des Austritts geleisteten Studiengelder, der Arbeitgeberin in vollem Umfang zurückzuerstatten. Eine Rückzahlung ist geschuldet unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis auf Wunsch der Arbeitgeberin oder des Arbeitnehmers aufgelöst wird.