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Nein. Ein Arbeitsverhältnis darf nur fristlos gekündigt werden, wenn das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerstört ist. Ist der Entlassungsgrund bekannt, ist eine fristlose Auflösung des Arbeitsvertrags umgehend zu erklären. Zwei Wochen Bedenkfrist sind zu viel.
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