Nein. Ein Betrieb darf zwar dem Arbeitnehmer während der Ferien kündigen. Aber die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung Kennt­nis erhält.

Sie haben die Kündigung nach Ihrer Rückkehr im Januar erhalten, das ist für Sie der massgebende Termin – und nicht der Dezember, als die Kündigung erfolglos zugestellt wurde.

Aus diesem Grund verschiebt sich das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses um ­einen Monat, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist.

Aber: Wer die Kündigung während der Ferien in Empfang und zur Kenntnis nimmt muss akzeptieren, dass die Kündigungsfrist sofort beginnt. Das ist dann der Fall, wenn ein Angestellter die Ferien zu Hause verbringt, oder sich die Post nachsenden lässt.

Die Frist beginnt auch während der Abwesenheit zu laufen, wenn der Angestellte ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Ferien be­zogen hat. Das wäre allenfalls ein Grund für die fristlose Kündigung.