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K-Tipp 04/2025
25.02.2025
Ja. Gemäss Gesetz kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien festlegen. Das gilt auch für Betriebsferien, wie das bei Ihnen der Fall ist. Solche Betriebsferien sind zulässig, wenn sie frühzeitig – in der Regel drei Monate im Voraus – bekanntgegeben werden. Zwar muss der Arbeitgeber auf die Wünsche seiner Angestellten Rücksicht nehmen, die Interessen des Betriebs gehen jedoch vor.
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