Ja. In Lebensmittelbetrieben steht Hygiene an erster Stelle. Auch birgt ein Piercing das Risiko, sich zu lösen und so ins Brot zu gelangen. Ihr Chef darf also von Ihnen verlangen, sichtbare Piercings zu entfernen oder zumindest mit einen Pflaster zu überkleben. Ausserdem: Ein Verbot, sichtbare Piercings zu tragen, ist nicht nur in der Lebensmittelbranche, sondern auch in etlichen anderen Berufen mit viel Kundenkontakt üblich. Sollten Sie die Weisung ignorieren, wäre das zwar kein Grund für eine fristlose Entlassung. Sie müssten aber mit einer ordentlichen Kündigung unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist rechnen.