Der Arbeitsvertrag eines IT-Leiters aus dem Kanton St. Gallen sah nach 20 Jahren ein Dienstaltersgeschenk von eineinhalb Monatslöhnen vor. Der Mann erhielt das Geld – rund 16'900 Franken – nach seinem 20. Jubi­läum trotz mehrmaliger Nachfrage nicht. Er kündigte und klagte vor Gericht auf Auszahlung.

Der Arbeitgeber argumentierte, der Mann sei illoyal gewesen und habe unsorgfältig gearbeitet. Daher habe er keinen Anspruch auf das Geld. Der Mann erhielt aber vor allen Instanzen recht. Es gehe um einen Lohnbestandteil, der nicht von der Arbeitsqualität abhänge.

Bundesgericht, Urteil 4A_382/2023 vom 4.9.2023