Inhalt
29.11.2023
Ein Solothurner arbeitete nach Feierabend und samstags auf zwei Baustellen schwarz. Dafür verwendete er das Firmenfahrzeug und Werkzeuge seines Betriebs. Dieser erfuhr davon und entliess ihn fristlos. Der Mann wehrte sich und forderte beim Richteramt Thal-Gäu rund 23'000 Franken Lohn und eine Entschädigung von 4000 Franken. Er erhielt weitgehend recht: Der Betrieb hätte ihn verwarnen oder die Kündigungsfrist einhalten müssen.
Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2023.25 vom 21.9.2023
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden