Ein Solothurner arbeitete nach Feierabend und samstags auf zwei Baustellen schwarz. Dafür verwendete er das Firmenfahrzeug und Werkzeuge seines Betriebs. Dieser erfuhr davon und entliess ihn fristlos. Der Mann wehrte sich und forderte beim Richteramt Thal-Gäu rund 23'000 Franken Lohn und eine Entschädigung von 4000 Franken. Er erhielt weitgehend recht: Der Betrieb hätte ihn verwarnen oder die Kündigungsfrist einhalten müssen.

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2023.25 vom 21.9.2023