Ein Personalfachmann einer Vermögens­verwaltungsfirma aus Genf beschaffte sich unerlaubt Zugang zu den E-Mails seines Vorgesetzten und las die Mitteilungen. Der Chef entliess den Angestellten fristlos. Dieser forderte vor dem Arbeitsgericht Genf eine Entschädigung von 75'000 Franken. Das Arbeitsgericht und das Kantonsgericht Genf wiesen die Klage ab. Der Angestellte habe schwerwiegend illoyal gehandelt. Deshalb sei die fristlose Entlassung gerechtfertigt.

Kantonsgericht Genf, Urteil C/2651/2022 vom 25.11.2024