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Ja. Ein Betriebsausflug gehört zum normalen Betriebsablauf. Fällt der Betriebsausflug auf einen Tag, an dem Sie arbeiten müssten, kann der Chef von Ihnen verlangen, dass Sie teilnehmen. Das gehört zum Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ausnahme: Würde das Programm des Ausflugs die Arbeitnehmer körperlich überfordern oder wäre es riskant, wie beispielsweise eine gefährliche Bergtour, dann dürften Sie sich weigern.
Würden Sie ohne einen solchen Grund dem Betriebsausflug fernbleiben, dürfte der Arbeitgeber Ihnen den Lohn für diesen Tag streichen.
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