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02.10.2012
Nein. Das Gesetz enthält keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Wollen Sie einen solchen beziehen, brauchen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers.
Ist Ihr Arbeitgeber mit Ihrem unbezahlten Urlaub einverstanden, sollten Sie punkto Versicherung folgende Punkte beachten:
AHV-, IV-Beiträge
Wer in einem Kalenderjahr bereits den Mindestbeitrag von zurzeit 475 Franken eingezahlt hat (Stand 2012), muss nichts unternehmen. Wer wegen eines unbezahlten Urlaubs nicht auf diesen Betrag kommt, sollte den Rest bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohnsitzgemeinde einzahlen. Wer das nicht tut, muss im Alter mit einer Rentenkürzung rechnen.
ALV
Wer während der 24 Monate vor dem Verlust seiner Stelle 12 Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) entrichtet hat, hat einen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.
Wer länger als 12 Monate unbezahlten Urlaub nimmt, geht bei einem späteren Arbeitsplatzverlust leer aus, bis er wieder innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate lang gearbeitet hat.
Pensionskasse
Der Versicherungsschutz der Pensionskasse erlischt einen Monat nach Beginn des Urlaubs. Das können Angestellte in der Regel vermeiden. Dazu müssen sie ihre Pensionskassenbeiträge und auch diejenigen des Betriebs während der Dauer des unbezahlten Urlaubs zahlen.
Unfallversicherung
Der Unfallschutz für Freizeitunfälle endet 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Er kann mit dem Abschluss einer Abredeversicherung bei der Versicherung des Betriebs günstig um maximal 6 Monate verlängert werden. So Versicherte haben Anspruch auf Heilbehandlungen, Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten.
Krankenkasse
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz nicht aufgibt, muss weiterhin Krankenkassenprämien zahlen, ist also auch in Zukunft gegen Krankheit versichert. Gedeckt sind auch Notfälle im Ausland. Die Versicherung zahlt aber maximal den doppelten Betrag einer Behandlung im Wohnkanton. Da die Arzt- und Spitalkosten in einigen wenigen Ländern deutlich höher sind als in der Schweiz, lohnt sich allenfalls der Abschluss einer Zusatzversicherung.
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