Inhalt
Nein. Zwar konnten Sie Ihre Ferien nicht mehr wie ursprünglich geplant gestalten. Doch Sinn und Zweck der Ferien – nämlich die Erholung – wurden durch die Krankheit Ihres Sohnes nicht wesentlich eingeschränkt.
Ein Nachholen der verpatzten Ferien wäre nur möglich, wenn Ihr Sohn derart schwer erkrankt wäre, dass von Erholung nicht mehr die Rede sein könnte. Eine Grippe reicht dafür aber noch lange nicht. Dasselbe gilt, wenn Sie selber in den Ferien erkranken oder verunfallen.
Bei einer nur leichten Grippe oder wegen eines verstauchten Daumens dürfen Sie die Ferientage nicht nachholen. Bei ernsthaften Erkrankungen hingegen ist es erlaubt, die Ferientage im Nachhinein nochmals zu beziehen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden