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Ein Deutscher arbeitete in einer Basler Bar. Der Inhaber hatte Überwachungskameras installiert. Eine davon war im Keller auf die Waschmaschine gerichtet. Der Barkeeper klebte diese Kamera ab, worauf ihm der Arbeitgeber noch in der Probezeit kündigte. Der Mann forderte beim Zivilgericht Basel-Stadt neben offenem Lohn eine Entschädigung von 8000 Franken wegen missbräuchlicher Kündigung. Er erhielt recht: Eine Kamera zum Überwachen der Waschmaschine sei unverhältnismässig, die Kündigung missbräuchlich.
Zivilgericht BS, Entscheid GS.2022.28 vom 5.6.2023
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