Bei einer Genfer Gewerkschaft gilt bei sexuellen Belästigungen eine Nulltoleranz. Ein Gewerkschaftssekretär erhielt die Kündigung, weil er Frauen unerwünschte Avancen machte. Er klagte wegen missbräuchlicher Kündigung: Der tatsächliche Grund seien politische Motive und Druck durch die Medien. Laut allen Instanzen bis zum Bundesgericht liegt aber keine missbräuchliche Kündigung vor.

Bundesgericht, Urteil 4A_51/2024 vom 10.12.2024