Inhalt
Nein. Sie haben einen Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum und den darauf entfallenden Lohn. Das heisst: Wenn der Chef Ihnen keine Arbeit zuweisen kann, darf er Sie zwar nach Hause schicken. Er muss Ihnen aber trotzdem den vollen Lohn zahlen. Zudem sind Sie nicht verpflichtet, diese Zeit später an einem Donnerstag oder Freitag nachzuholen. Eine solche Kompensation kann der Betrieb nur verlangen, wenn Sie die Minusstunden selber verursachen. Das kann z. B. passieren, wenn Angestellte bei gleitender Arbeitszeit aus privaten Gründen freiwillig weniger gearbeitet haben, als im Vertrag vorgesehen ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
minusstunden für Gastro
Ich Arbeite im eine Hotel und meine Chef schickte uns früher nach hause. Ist das gleiche oder andere Arbeitsrecht Danke