Nein. Sie haben einen Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum und den darauf entfallenden Lohn. Das heisst: Wenn der Chef Ihnen keine Arbeit zuweisen kann, darf er Sie zwar nach Hause schicken. Er muss Ihnen aber trotzdem den vollen Lohn zahlen. Zudem sind Sie nicht verpflichtet, diese Zeit später an einem Donnerstag oder Freitag nachzuholen. Eine solche Kompensation kann der Betrieb nur verlangen, wenn Sie die Minusstunden selber verursachen. Das kann z. B. passieren, wenn Angestellte bei gleitender Arbeitszeit aus privaten Gründen freiwillig weniger gearbeitet haben, als im Vertrag vorgesehen ist.