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Nein. Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich nur dann verboten, wenn sie die Treuepflicht verletzt, die Sie gegenüber dem Arbeitgeber haben. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Zweitbeschäftigung den Arbeitgeber konkurrenzieren würde oder Sie aufgrund der Mehrbelastung – etwa durch die Arbeit am Abend – nicht mehr vollen Einsatz bringen könnten.
Ein Verbot käme bei einem Teilzeitpensum also nur in Frage, wenn es einen wesentlichen Interessenkonflikt gäbe oder eine spezielle vertragliche Vereinbarung bestünde.
Tipp: Bei einer Teilzeitanstellung empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber eine ausdrückliche Ver-einbarung zu treffen, wenn man einen zweiten Job in der gleichen Branche annehmen will.
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