Nein. Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich nur dann verboten, wenn sie die Treuepflicht verletzt, die Sie gegenüber dem Arbeitgeber haben. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Zweitbeschäf­tigung den Arbeitgeber konkurrenzieren würde oder Sie aufgrund der Mehrbelastung – etwa durch die Arbeit am Abend – nicht mehr vollen Einsatz bringen könnten.

Ein Verbot käme bei einem Teilzeitpensum also nur in Frage, wenn es einen wesentlichen Interessenkonflikt gäbe oder eine spezielle vertragliche Vereinbarung bestünde. 

Tipp: Bei einer Teilzeit­anstellung empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber eine ausdrückliche Ver-einbarung zu treffen, wenn man einen zweiten Job in der gleichen Branche annehmen will. 


Buchtipp

Im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» erfahren Sie, was es für eine gute Be­werbung braucht und wie ein korrektes Ar­beitszeugnis aussieht. Bestellen Sie das Buch (7. Auflage, 189 Seiten) mit der Karte auf Seite 13 oder auf www.ktipp.ch.