Ja. Diese Einschränkung des Kündigungsrechts ist zulässig. Sie muss aber schriftlich abgemacht sein.

Solche Kündigungssperren sind in Branchen üblich, die zu bestimmten Zeiten stark ausgelastet sind, wie etwa der Tourismusbranche. Damit wollen Arbeitgeber verhindern, dass sie ausgerechnet dann neues Personal suchen müssen, wenn es am meisten zu tun gibt.

Es gibt zwei Varianten:

  • Entweder ist wie in Ihrem Fall das Einreichen der Kündigung während bestimmter Monate nicht zulässig.
  • Oder im Vertrag ist festgehalten, dass bestimmte Kündigungstermine nicht gestattet sind, also Kündigungen aufs Ende von bestimmten Monaten.

Wichtig: Solche Kündigungssperren gelten nicht nur für die betroffenen Angestellten, sondern auch für ihre Arbeitgeber.