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Nein. Der Betrieb muss auf die Gesundheit der Angestellten Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sie während der Arbeit auf die Toilette gehen können, wenn sie müssen. Dieses Recht darf aber nicht missbraucht werden: Wenn Angestellte offensichtlich nur zur Toilette gehen, um eine kurze Arbeitspause einzuschieben, muss sich dies der Arbeitgeber nicht gefallen lassen.
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Toilette ausstempeln ?
Die Schlussfolgerung ist einleutend und auch Rechtens.Von Seite Arbeitgeber aber nicht so leicht und kostengünstig zu überprüfen .Besser wäre: man berechne in der täglichen Gleitzeit im Voraus eine gewisse anzahl Minuten (abhängig vom Weg zur Toilette etc) für die tägliche Tolettenbenutzung.Somit kann das Ausstempeln beim Verlassen des Büros beibehalten werden und für Schlaumeier ist auch ein Riegel geschoben.