Nein. Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, den vereinbarten Lohn für die geleistete Arbeit zu bezahlen. Der Arbeitgeber darf Ihnen zwar das Ein- und Ausstempeln aus Kontrollgründen vorschreiben. Aber das heisst noch lange nicht, dass er Ihnen den Lohn verweigern darf, falls Sie das Stempeln mal vergessen sollten. Das Stempeln dient dem Nachweis der Arbeitszeit. Können Sie die geleisteten Stunden anders nachweisen, müssen Sie keinen Lohnabzug befürchten. Sollte Ihr Arbeitgeber den Lohn trotzdem wegen einer Stempelpanne kürzen, können Sie Ihren Lohnanspruch vor Arbeitsgericht durchsetzen. Dieses Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 30’000 Franken kostenlos.