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Ja. Geschäftsautos sind Eigentum des Arbeitgebers – deshalb darf er das Rauchen in den Fahrzeugen verbieten. Zudem hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht; das kann auch ein Rauchverbot am Arbeitsplatz umfassen.
Zudem muss der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Angestellten schützen. Falls Ihre Arbeitskollegen das Auto ebenfalls benützen, ist das Verbot auch aufgrund dieser Überlegung zulässig. Sie werden also zu Recht gezwungen, für Rauchpausen das Auto zu verlassen. Dass solche Rauchpausen nicht als Arbeitszeit gelten, versteht sich von selbst.
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