Nein. Der Ferienanspruch entsteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er verfällt nicht, wenn man das Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit beendet. Die Ferien sind während der Kündigungsfrist zu beziehen. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlen.