Nein. Das Gesetz gewährt freie Stunden und Tage nur dann, wenn wichtige private Angelegenheiten in die Arbeitszeit fallen. Dazu gehören unter anderem Umzüge, Hochzeiten, Geburten, Todesfälle im engeren Familienkreis oder Arztbesuche.

In Ihrem Fall fiel die Beerdigung nicht in die Arbeitszeit. Eine Kompensation ist deshalb nicht möglich.


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