Inhalt
23.08.2023
Ja. Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung. Da Sie zurzeit noch Ihr erstes Dienstjahr absolvieren, können Sie also mit der einmonatigen Frist auf das nächste Monatsende kündigen – auch wenn das Ende der Kündigungsfrist dann ins zweite Dienstjahr fällt.
Gut zu wissen: Geht es um die Frage, ob eine Kündigung rechtzeitig – also unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlich festgelegten Fristen – ausgesprochen worden ist, zählt nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt des Empfangs. Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung also noch vor Ablauf des ersten Dienstjahres erhalten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden