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K-Tipp 13/2024
20.08.2024
Ja. Mit der Freistellung wurden Sie zwar von der Arbeitspflicht befreit. Andere Pflichten bestehen jedoch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter. Aufgrund der Treuepflicht müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen weiterhin über Ihre ausgeführten Tätigkeiten Bericht erstatten.
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