Inhalt
Der Finanzchef einer Zürcher Firma kündigte fristlos. Sie forderte von ihm 196'540 Franken Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Kündigungsfrist. Das Arbeitsgericht Zürich, das Obergericht und das Bundesgericht wiesen die Klage ab. Die fristlose Kündigung des Angestellten sei zwar ungerechtfertigt gewesen. Doch die Firma habe keinen Schaden erlitten.
Sie habe zwar übergangsmässig eine Treuhandfirma beiziehen müssen. Aber sie habe den Lohn des Angestellten eingespart, der höher war als das Honorar der Treuhandfirma.
Bundesgericht, Urteil 4A_517/2023 vom 13. Februar 2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden