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K-Tipp 09/2024
07.05.2024
Nein. Ferien führen nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Laut Gesetz verlängert sich die Probezeit nur dann, wenn Angestellte krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig sind oder ins Militär müssen – und zwar um die Dauer der Absenz.
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