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K-Tipp 4/2002
20.02.2002
Direktor der Krankenkasse SLKK beschimpft einen Antragsteller aufs Übelste
Kassenchef Peter Rähmi von der SLKK reagierte beleidigend auf Kritik. Noch schlimmer: Er missachtet das Gesetz und muss sich vom Aufsichtsamt rüffeln lassen.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Die SLKK ist nicht nur kerngesund, sondern auch eine Spur familiärer.» So steht es in der Eigenwerbung der Krankenkasse auf ihrer Homepage im Internet.
Dürfen Auss...
Direktor der Krankenkasse SLKK beschimpft einen Antragsteller aufs Übelste
Kassenchef Peter Rähmi von der SLKK reagierte beleidigend auf Kritik. Noch schlimmer: Er missachtet das Gesetz und muss sich vom Aufsichtsamt rüffeln lassen.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Die SLKK ist nicht nur kerngesund, sondern auch eine Spur familiärer.» So steht es in der Eigenwerbung der Krankenkasse auf ihrer Homepage im Internet.
Dürfen Aussenstehende also mit einer familiäranständigen Antwort rechnen, wenn sie der SLKK einen Brief mit einer Kritik schreiben?
Nein. Zumindest Daniel Brönnimann aus Oftringen AG erhielt vom Direktor persönlich einen unflätigen Brief. Brönnimann hatte von der SLKK (früher Schweizer Lehrer-Krankenkasse) eine Offerte für die Grundversicherung erhalten und auch einen Fragebogen mit dem Titel «Zusätzliche Versichertenangaben». Den müsse er ausfüllen und unterschreiben, heisst es auf dem Papier.
Doch Brönnimann war damit nicht einverstanden. Er schrieb der Kasse zurück, das Formular enthalte auch Fragen zur Gesundheit des Antragstellers - und solche Fragen dürften die Kassen nicht stellen, wenn jemand nur die Grundversicherung wolle. Die SLKK solle ihre Formulare deshalb «den gesetzlichen Bestimmungen anpassen».
Brönnimann erlaubte sich auch, eine Kopie dem Ombudsman der Krankenkassen in Luzern und der Stiftung für Konsumentenschutz zu schicken.
Das geriet SLKK-Direktor Peter Rähmi in den falschen Hals. «Wir begrüssen Ihren Entscheid, nicht in unsere Kasse einzutreten», schrieb er persönlich zurück und schimpfte den Antragsteller einen «Prämienminimalisten», der keine Zusatzversicherungen wolle.
Der Antragsteller war absolut im Recht
Dann kommt es knüppeldick: «Wir verstehen Ihr arrogantes Verhalten absolut nicht», das Schreiben sei eine «Überreaktion» und eine «Nötigung» und: «Auf Mitglieder mit einer solchen Gesinnung können wir guten Gewissens verzichten.»
Ist die beleidigende Antwort von Kassenchef Peter Rähmi wenigstens nachvollziehbar, weil sich Brönnimann getäuscht hat? Nein, Laie Brönnimann ist zu 100 Prozent im Recht. «Wir stimmen mit Ihren Ausführungen völlig überein», schrieb ihm die Ombudsstelle in Luzern zurück. Wenn jemand nur die Grundversicherung wolle, so seien Fragen zur Gesundheit gesetzwidrig. Nur bei den Zusatzversicherungen spielt die Gesundheit eine Rolle.
Zwar versucht sich Kassenchef Rähmi herauszureden, die SLKK beharre nur auf der Unterschrift - doch sein Formular spricht eine andere Sprache: Unter dem Titel «Gesundheitsverhältnisse» steht unmissverständlich: «Bitte bei Neueintritt jede Frage klar und vollständig beantworten.»
Kann der eigenwillige «Kässeler» wenigstens auf Rückendeckung durch das Bundesamt für Sozialversicherung verweisen, das die Tätigkeit der Kassen überwachen muss? Nein, auch das zuständige Aufsichtsamt rüffelt Rähmi mit klaren Worten: Er müsse künftig auf seinem Fragebogen «deutlich» hinweisen, dass Fragen zum Gesundheitszustand bei der Grundversicherung nicht beantwortet werden müssen.
Der Brief des BSV enthält noch einen weit schlimmeren Vorwurf: «Diverse Personen haben sich bei unserem Amt beschwert, weil Versicherungsanträge, die mit eingeschriebener Post an die SLKK gesandt wurden, von Ihnen ungeöffnet retourniert worden seien.»
Der K-Tipp erhielt mehrere Beschwerden
Mit anderen Worten: Die SLKK hat gegen die gesetzliche Pflicht verstossen, jeden Antragsteller in die Grundversicherung aufzunehmen. Schon letztes Jahr hatten sich Abgewiesene beim K-Tipp beschwert, ihre eingeschriebenen Briefe seien zurückgekommen. Damals hiess es bei der SLKK, ein Angestellter im Postbüro habe eine Anweisung falsch verstanden.
Darf die Öffentlichkeit abschliessend erfahren, was der Kassenchef zu den gravierenden Vorwürfen zu sagen hat? Nein. Rähmi liess dem K-Tipp am Tag der Anfrage ausrichten, er habe frühestens in zwei Wochen Zeit.
Das Schlusswort gehört deshalb dem sachkundigen Laien Brönnimann: «Ich weiss jetzt mit Bestimmtheit, dass der Namenszusatz "die kerngesunde Krankenkasse" gestrichen werden sollte.»
Krankenkassen-Wechsel - Verlangen Sie keine Offerte, melden Sie sich direkt an
Jeden Herbst scheitern viele Versicherte beim Kassenwechsel, weil sie zuerst eine Offerte für die Grundversicherung verlangen. Dieses Vorgehen ist falsch. So haben es die Kassen in der Hand, Anfragen für Offerten auf die lange Bank zu schieben, bis der Kündigungstermin vorbei ist.
Der richtige Weg: sich eingeschrieben direkt anmelden. Das funktioniert - ausser bei der SLKK - zuverlässig.
Der K-Tipp wird darauf zurückkommen, wenn im kommenden Herbst die nächste Prämienrunde ansteht.